Informationsveranstaltung Folgegesetzgebung neue Kantonsverfassung / 2. Teil
An der Landsgemeinde vom 28. April 2024 wurde die neue Kantonsverfassung (nKV) deutlich angenommen. Da das Geschäft insgesamt neben vier neuen Gesetzen auch eine vollständig neue Verordnung und 13 Verordnungsrevisionen umfasst, hat die Standeskommission beschlossen, die Vernehmlassung in zwei Teilen durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist für den ersten Teil, Staatsorganisationsgesetz (SOG), endete am 15. September 2025.
Nun sind, im zweiten Teil, drei neue Gesetze - das Bürgerrechtsgesetz, das Gesetz über die politischen Rechte und das Gesetz über den Grossen Rat - samt den Verordnungsänderungen in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben (www.mitwirken.ai.ch).
Landammann Roland Dähler, Landammann Angela Koller, Landesfähnrich Jakob Signer und alt Ratschreiber Markus Dörig, der Verfasser der Vorlagen, informieren über die Vorlagen und stehen für Fragen zur Verfügung.
- Zusätzliche Informationen
- 1 Begleitschreiben Folgegesetzgebung neue Verfassung, 2. Teil.pdf
- Organisator
- Ratskanzlei Kanton Appenzell I.Rh.
- Organisator E-Mail Adresse
- info@rk.ai.ch
- Organisator Telefonnummer
- +41 71 788 93 11